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Finanzierung von Pflege: Formen der Pflegeleistungen

Finanzierung von Pflege: Formen der Pflegeleistungen

Finanzierung von Pflege: Formen der Pflegeleistungen

Voraussetzungen für Pflegeleistungen im häuslichen Bereich

Für die Finanzierung von Pflege zu Hause gibt es verschiedene Leistungen, die der Pflegebedürftige vom Staat beziehen kann. Es gibt allerdings einige Voraussetzungen:

  • Bei den meisten Leistungen muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen
  • Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt
  • Die Leistungen müssen bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden

Pflegebedürftige, die die Voraussetzungen erfüllen, haben verschiedene Möglichkeiten, Leistungen zu beziehen.

Möglichkeit 1: Das Pflegegeld

Bei der Finnazierung von Pflege durch das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige monatlich je nach Pflegegrad einen Beitrag. Das Pflegegeld soll dafür verwendet werden, um die häusliche Pflege zu finanzieren und organisieren. Es dient also dazu, den Pflegebedarf zu Hause sicherzustellen. Wichtig ist hierbei, dass die Pflege von einer nicht-professionellen Person durchgeführt wird, beispielsweise von einem Angehörigen. Der Pflegebedürftige bestimmt selbst, wie das Geld verwendet wird.

Um Anspruch auf Pflegegeld erheben zu können, muss der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 haben. Außerdem muss eine ehrenamtliche Pflegeperson, zum Beispiel ein Angehöriger, vorhanden sein.

Voraussetzung, um Pflegegeld zu beziehen, ist eine regelmäßige Betreuung durch anerkannte Beratungsstellen oder Pflegeeinrichtungen. Professionelle Pflegepersonen leiten die Pflegenden theoretisch und praktisch an, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern.

Wie viel Pflegegeld bekomme ich?

Das Pflegegeld ist nach Pflegegrad gestaffelt. Anspruch auf Pflegegeld besteht erst ab Pflegegrad 2.

Pflegegrad 2 = 316 Euro

Pflegegrad 3 = 545 Euro

Pflegegrad 4 = 728 Euro

Pflegegrad 5 = 901 Euro

Tipp

Anträge sollten Sie immer schriftlich stellen. Damit kann jeder nachvollziehen, wann der Antrag genau gestellt wurde.

Möglichkeit 2: Pflegesachleistungen

Bei der Finanzierung von Pflege spielen auch Pflegesachleistungen eine Rolle. Pflegesachleistungen können Sie bei der Pflegekasse beantragen. Damit kann die ambulante Pflege durch einen Pflegedienst finanziert werden. Die Leistungen beinhalten Pflegemaßnahmen, Hilfe im Haushalt und pflegerische Betreuungsmaßnahmen.

In welcher Höhe stehen mir Pflegesachleistungen zu?

Ähnlich wie beim Pflegegeld gibt es auch hier je nach Pflegegrad unterschiedliche Beträge.

Pflegegrad 2 = 724 Euro pro Monat (bis zum 31.12.2021: 689 Euro)

Pflegegrad 3 = 1.363 Euro pro Monat (bis zum 31.12.2021: 1.298 Euro)

Pflegegrad 4 = 1.693 Euro pro Monat (bis zum 31.12.2021: 1.612 Euro)

Pflegegrad 5 = 2.095 Euro pro Monat (bis zum 31.12.2021: 1.995 Euro)

Sie können entweder nur Pflegegeld oder nur Pflegesachleistungen in voller Höhe beziehen. Um sowohl die häusliche Pflege als auch einen ambulanten Pflegedienst zu finanzieren, gibt es Kombinationsleistungen.

 

Möglichkeit 3: Kombinationsleistungen

Kombinationsleistungen machen es möglich, sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen zu beziehen und die Finanzierung von Pflege zu gewährleisten. Das ist der Fall, wenn sowohl Angehörige als auch ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernehmen.

Die Kombinationsleistungen werden auf Basis der Pflegesachleistung berechnet. Haben Sie 55% der Ihnen zustehenden Sachleistungen in Anspruch genommen, bekommen Sie noch 45% des Pflegegelds anteilig ausgezahlt.

Haben Sie sich für Kombinationsleistungen entschieden, sind Sie sechs Monate daran gebunden und können nicht zu ausschließlich Pflegegeld oder ausschließlichen Pflegesachleistungen wechseln.

Wie beantrage ich Pflegegeld?

Um Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen zu beantragen, muss der Pflegebedürftige selbst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Ist er dazu nicht mehr selbstständig in der Lage, kann er dazu jemanden bevollmächtigen.

Es genügt, wenn Sie einen formlosen Antrag an ihre Pflegekasse schicken. Diese wird Ihnen dann ein Formular zusenden, das Sie ausfüllen und wieder zurückschicken.

Lesen Sie dazu unseren Artikel “Wie stelle ich einen Antrag bei der Pflegekasse?”.

Ansprechpartner vor Ort

Weiterführende Informationen

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