Barrierefreiheit von NeaWiS
nach Web Content Accessibility Guideline (WCAG) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Ältere Personen sind eine mögliche Zielgruppe des Portals NeaWiS. Mit dem fortgeschrittenen Alter können verschiedene Einschränkungen der Sinne auftreten. Häufig auftretende Probleme können motorische-, Seh- oder und Hörbehinderung darstellen. In der Nutzung von Internetseiten sind u.a. somit folgende Anpassungen zur digitalen Barrierefreiheit erforderlich:
- Tastaturbedienbarkeit bei motorischen Einschränkungen
- Veränderungen der Kontraste und der Schriftgröße für Personen mit einer Sehbehinderung
- Untertitelung oder Zusammenfassung von Audio- oder Videodateien für Hörbehinderte
Die Web Content Accessibility Guideline (WCAG) umfasst in diesem Zusammenhang Kriterien zur digitalen Barrierefreiheit. Nach der europäischen Richtlinie soll eine barrierefreie Webseite folgende Kriterien in unterschiedlichen Leveln erfüllen: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
Auf der nationalen Ebene gilt die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung- BITV bzw. für den Freistaat Bayern die BayBITV.
Im Internetportal NeaWiS stehen verschiedene Funktionen der Barrierefreiheit zur Verfügung.
- Die Ansicht innerhalb des Portals ist über die dauerhaft eingeblendete Funktion „Schwierigkeiten beim Lesen?- Ansicht verändern“ in der rechten oberen Bildecke zu verändern. Hierzu zählen der Kontrast und die Schriftgröße.
- Dem Nutzer steht eine Vorlesefunktion im Portal zur Verfügung.
Die Prinzipien der WCAG bzw. BayBITV werden im folgenden Maße erfüllt:
Wahrnehmbarkeit- Stufe A
- Angebot einer Textalternative bei nicht textlichem Inhalt:
Zum aktuellen Zeitpunkt nicht von Nöten.
- Angebot der Untertitelung von Audio- oder Videoinhalten bzw. Audiodeskription
Das Video zum Suchassistenten ist mit Kommentaren bzw. Erklärungen für hörbeeinträchtigte Personen versehen.
- Informationen auf verschiedenen Arten erfahrbar und strukturiert (Bsp. Definition Überschriften)
Für Personen mit einer Seheinschränkung steht ein Vorlesesystem auf der Portalseite zur Verfügung.
Informationen sind gebündelt nach einem Kategoriensystem und mittels eines Menübands auffindbar.
- Reihenfolge der Inhalte hat Einfluss auf Verständnis
Die Portalseiten von NeaWiS sind so aufgebaut, dass man auf verschiedenen Wegen zum Ziel: Informationen zu Dienstleistungsanbietern und Themen des Alters, gelangt. Die Reihenfolge der Inhalte hat keinen Einfluss auf das Verständnis.
- Farbe bzw. farbliche Markierungen zur Handlungskennzeichnung oder Unterscheidungen sind nicht das einzige Mittel zur Informationsvermittlung.
Farbe wird nicht allein zur Informationsvermittlung auf der Portalseite von NeaWiS eingesetzt. Mit einer farblichen Umrandung wird die aktuelle inhaltliche Position des Nutzers angezeigt.
Wahrnehmbarkeit- Stufe AA
- Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund vorhalten (Verhältnis Text-Bilder mindestens 4,5 zu 1)
Kontrastveränderungen sind über die Funktion „Ansicht verändern“ in drei verschiedenen Formen möglich.
- Text bzw. Schriftgröße ist veränderbar (nach WCAG-Richtlinie: bis zu 200-prozentiger Zoom ohne Funktionsverlust)
Textvergrößerungen sind über die Funktion “Ansicht ändern” möglich
Wahrnehmbarkeit- Stufe AAA
- Gebärdensprache dolmetschen
Für das Portal NeaWiS nicht gegeben
Bedienbarkeit- Stufe A
- Tastaturbedienbarkeit
Eine Bedienung per Tastatur ist gegeben.
- ausreichend Zeit zur Benutzung einräumen
Es sind keine Zeitvorgaben bzw. Zeitbeschränkungen in Sucheingaben vorgegeben.
- Grenzwert Blitzlicht- Vermeidung dreimaliges Aufleuchten innerhalb einer Sekunde
Auf der Portalseite wird, in Anbetracht der Zielgruppe von älteren Personen, auf Animationen verzichtet. Der Slider auf der Startwebseite wechselt alle 10 Sekunden sein Bild.
- Navigierbarkeit zur Auffindbarkeit der Inhalte einer Webseite
Das Menüband bzw. die Reiterfunktion wird ständig und für alle Unterseiten gleich angezeigt.
- einzelne Webseiten mit Titel zur Themen- bzw. Zweckbestimmung versehen
Das Menüband bzw. die Reiterfunktion wird ständig und für alle Unterseiten gleich angezeigt. Man achtet darauf aussagekräftige Überschriften für Portalinhalte zu verwenden.
- Linktexte zur Zweckbestimmung hinterlegen
Verlinkungen in- und extern geben Aufschluss über die verantwortliche Institution und den Inhalt der Information.
Bedienbarkeit- Stufe AA
- Unterseiten einer Webseite sind auffindbar
Mit einem ständig eingeblendeten Menüband sind die Portalunterseiten auffindbar.
Bedienbarkeit- Stufe AAA
- Position des Nutzers innerhalb eines Satzes von Webseiten ist erkennbar.
Für das Portal nicht gegeben.
- Verwendung von Abschnittsüberschriften zur Gliederung des Inhalts
Auf den Portalseiten wird auf eine inhaltliche Gliederung geachtet. Ein Beispiel hierfür ist die einheitliche Strukturierung der Fallbeispiele in: Problem, Bedarf, Hilfsangebote und weiterführende Informationen.
Verständlichkeit-Stufe A
- Verwendung einfacher Sprache zur besseren Lesbarkeit
In der inhaltlichen Formulierung wird auf eine verständliche Sprache zur Handhabung des Portals geachtet.- (Bsp. Erklärung bzw. Übersetzung von IT-Begriffen)
- Die Hauptsprache der Webseite ist zur Nutzung zusätzlicher Technik (Vorlesesystem) beaknnt.
Für das Vorlesesystem vorhanden.
- Vorhersehbarkeit: keine selbstständige Öffnung oder Schließung der Hauptseiten oder Unterseiten zwecks Orientierung
Um auf eine Unterseite des Portals oder auf eine externe Seite zu gelangen, ist eine aktive Betätigung eines Links von Nöten.
- Hilfestellung in der Eingabe bzw. Nutzung der Webseite- Fehleranzeige, Fehlerbeschreibung, Korrekturempfehlung
Zum aktuellen Zeitpunkt nicht gegeben, bzw. von Nöten.
Verständlichkeit-Stufe AA
- Kennzeichnung anderssprachiger Textabschnitte
Zum aktuellen Zeitpunkt nicht von Nöten
- gleiche Funktions- bzw. Navigationsmechanismen auf den Unterseiten der Webseite
Das Menüband bzw. die Reiterfunktion wird ständig und für alle Unterseiten gleich angezeigt.
- Korrekturempfehlung werden gegeben außer die Sicherheit des Portals wird gefährdet.
Zum aktuellen Zeitpunkt nicht gegeben.
Robustheit-Stufe A
- Die Webseite ist mit aktuellen Browsern und zusätzlichen Techniken nutzbar
Aktuelle Browser sind nutzbar.
Erstelldatum
April 2019
Methodik
Selbstbewertung
Letze Überprüfung
Juli 2020
Feedbackmechanismus
Sie können über den Menüpunkt Kontakt Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit unter Angabe ihres Names und ihrer Mailadresse mitteilen.
Information zur Datenverarbeitung:
Diese stellen wir in unserer Datenschutzerklärung bereit.
Das Team von NeaWiS ist bemüht innerhalb von sechs Woche auf ihre Anfrage zu reagieren und zu beantworten.
Literatur
Web Content Accessibility Guideline-deutsche Übersetzung
Alexander Winterstein (2018): Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen. Hg. v. TU Bergakademie Freiberg, AK Campus Management. TU Bergakademie Freiberg, zuletzt geprüft am 12.04.2019.
Körsten, Markus (2015): Wissenstransfer Inklusion der Kammern in Nordrhein-Westfalen. Leitfaden zur Gestaltung barrierefreier Webseiten. Hg. v. Handwerkskammern Nordrhein-Westfalen, zuletzt geprüft am 12.04.2019.
Netzwerk Barrierefrei der österreichischen Beratungsstellen für barrierefreies Planen und Bauen (2016): Technisches Informationsblatt. Barrierefreiheit von Websites und Dokumenten. 9. Aufl. (1), zuletzt geprüft am 12.04.2019.