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VdK Bayern – Einsatz für soziale Gerechtigkeit

VdK Bayern – Einsatz für soziale Gerechtigkeit

VdK Bayern – Einsatz für soziale Gerechtigkeit

Neustädter VdK-Chef Markus Stummer im Interview

Der Sozialverband VdK Bayern  e.V. setzt sich für soziale Gerechtigkeit ein. Der VdK ist der größte Sozialverband Bayerns. Im Landkreis Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim zählt die bekannte Organisation um die 7200 Mitglieder. Markus Stummer ist seit 1995 beim Sozialverband VdK Bayern als Kreisgeschäftsführer in der Kreisgeschäftsstelle Neustadt a.d.Aisch tätig. Im Interview spricht er über den Einsatz für Menschen, um ihre Ansprüche für soziale Leistungen durchzusetzen. Das Interview führte Josefine Mühlroth vom Zentrum für Pflegeberufe NEA.

1. Bitte beschreiben Sie die Leistungen von VdK Neustadt a.d.Aisch für die Einwohner des Landkreises.
Markus Stummer (MS): (Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der sozialrechtlichen Beratung und Vertretung unserer Mitglieder. Aber auch Verbandstätigkeiten für unseren Kreisverband und unsere 18 Ortsverbände im Landkreis gehören zu meinen Aufgaben. Unterstützt werde ich hier durch 4 Mitarbeiterinnen.)

Wir beraten unsere Mitglieder z. B. wenn sie Fragen zur Feststellung eines Behinderungsgrades, zur Altersrente, zur Rente wegen Erwerbsminderung, zu Leistungen aufgrund von Arbeitsunfällen haben. Dies lässt sich auf alle Bereiche der gesetzlichen Sozialversicherung erweitern. Wir stellen in diesen Bereichen für unsere Mitglieder auch die Anträge, führen Widersprüche und Klagen.

2. Ist die Beratung durch den VdK kostenlos?
MS: Um eine Beratung oder eine Vertretung durch den VdK zu erhalten, ist eine Mitgliedschaft notwendig. Der Jahresbeitrag beträgt 84,– €. Sofort nach dem Beitritt kann die Beratung und Vertretung in Anspruch genommen werden. Auch Vertretungen in Widerspruchs- und Klageverfahren. Hier werden aber zusätzlich geringe Gebühren erhoben und es ist, wenn diese Verfahren innerhalb des ersten Mitgliedsjahres geführt werden, der Beitrag, der noch auf einen Zweijahresbeitrag fehlt, in einer Summe nachzuentrichten. Eine Beratung unserer Mitglieder ist nur mit Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle in Neustadt/Aisch möglich. Manche Anfragen können aber auch telefonisch geklärt werden, so dass eine Fahrt unserer Mitglieder nach Neustadt/Aisch nicht notwendig wird.

3. Welcher ist der aufregendste Fall Ihrer Tätigkeit beim VdK?
MS: Besondere Fälle für mich waren  z. B. solche, bei denen wir in nahezu allen Widersprüchen den Entzug einer laufenden Leistung verhindern konnten, indem von uns der Hinweis kam, dass sowohl das Gesetz als auch die anzuwendenden Richtlinien den Entzug nicht rechtfertigen. Es ging immer um dieselbe Leistung, allerdings um unterschiedliche Leistungsträger. Glücklicherweise mussten wir bereits seit längerem keine Widersprüche in solchen Verfahren mehr führen, was mir zeigt, dass man wohl doch bei den betroffenen Leistungsträgern etwas umgedacht hat.

4. Thema Beratung von pflegenden Angehörigen: Was muss ein Angehöriger wissen, wenn sich Besuch vom MDK ankündigt (z.B. Ersteinstufung Pflegegrad bzw. Erhöhung Pflegegrad)?
MS: Für viele Leistungen in den Bereichen des Sozialrechtes müssen die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sein, welche gutachterlich überprüft werden. Allerdings treffen die gutachterlichen Feststellungen häufig nicht zu, so dass Leistungen zu Unrecht nicht gewährt werden. Für die Beurteilung des Pflegegrades ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, welcher von der Pflegekasse beauftragt wird, notwendig. Man sollte für diese Begutachtung medizinische Unterlagen, soweit diese vorhanden sind, zur Einsichtnahme bereithalten. Von Vorteil wäre es aus meiner Sicht auch, dass die Pflegeperson bereits im Vorfeld Aufzeichnungen über die notwendigen Hilfeleistungen und Unterstützungen macht und diese für die Begutachtung ebenfalls bereithält. Hilfreich könnten in diesem Zusammenhang auch Aufzeichnungen über den Tagesablauf der Pflege über mehrere Tage sein, da der Pflegetagesablauf ja oft unterschiedlich ist. Mit der Bekanntgabe des Begutachtungstermines erhält man im Regelfall auch einen Vordruck, den man für die Begutachtungsvorbereitung ausfüllen kann. Auch diesen sollte man ausgefüllt bereithalten. Absolut notwendig ist es aus meiner Sicht jedoch, dass auch die Pflegeperson bei der Begutachtung anwesend ist. Man sollte auch die Verhältnisse so schildern, wie sie tatsächlich sind.

5. Ist die Beratungstätigkeit vom VdK eine Konkurrenz für die Fachstellen für pflegende Angehörige sowie die Beratung der Pflegekassen zu Leistungen?
MS: Die Beratungstätigkeit unseres Verbandes steht in keiner Konkurrenz zu anderen Stellen, wie z. B. der Fachstelle für pflegende Angehörige oder der Pflegekasse. Je mehr Informationen pflegebedürftige Menschen und deren Pflegepersonen haben, umso besser ist dies.

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