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Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten der Pflege

Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten der Pflege

Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten der Pflege

Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten der Pflege

Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen sind nicht die einzigen Möglichkeiten, um die häusliche Pflege zu finanzieren. Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten zur Pflegevericherung sind unter anderem der Entlastungsbeitrag und das Landespflegegeld des Freistaates Bayerns.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade zu, die zuhause gepflegt werden. Er ist im Sozialgesetzbuch XI festgelegt. Den genauen Gesetzestext finden Sie hier: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html

Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Deshalb ist ein gesonderter Antrag nicht nötig.

Eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit der Pflege ist der Entlastungsbeitrag. Der Betrag wird jedoch nicht bar ausgezahlt, sondern kann nur zweckgebunden in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass Sie zunächst in Vorleistung gehen und die anfallenden Rechnungen anschließend bei Ihrer Pflegekasse einreichen müssen.

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Leistungen genutzt werden. Es lassen sich Angebote finanzieren, die die pflegenden Angehörigen entlasten. Das heißt, der Entlastungsbetrag kann für Teilleistungen der Kurzzeitpflege oder Tages- oder Nachtpflege genutzt werden. Aber auch Unterstützung im Haushalt kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Passende Anbieter können Sie bei der Pflegekasse erfragen.

Tipp

Wenn Sie die 125 Euro, die Ihnen monatlich zustehen, nicht komplett aufbrauchen, können Sie den Restbetrag im folgenden Monat zusätzlich für Leistungen verwenden. Benötigen Sie im Juli beispielsweise nur 100 Euro, können Sie im August neben den 125 Euro Entlastungsbetrag noch zusätzlich Leistungen in Höhe von 25 Euro einreichen. Diese Restbeträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres.

Landespflegegeld in Bayern

Eine weitere zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit bietet das Bayerische Landespflegegeld. Dank des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern zusätzlich Landespflegegeld. Das beträgt 1.000 Euro pro Jahr und muss beantragt werden. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landespflegegelds.

Weitere Informationen zur Finanzierung von Pflege erhalten Sie in unserem Ratgeber “Finanzierung von Pflege: Formen der Pflegeleistungen”.

Ansprechpartner vor Ort

Weiterführende Informationen

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