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Wie wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Wie wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Wie wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Pflegegrad-Antrag einreichen

Nachdem Sie den Antrag zur Einstufung des Pflegegrades bei der Pflegekasse eingereicht haben, wird durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) die Pflegebedürftigkeit festgestellt. Auf Basis dieses Gutachtens legt die Krankenkasse anschließend den Pflegegrad fest. Die pflegebedürftige Person oder sein gesetzlicher Vertreter können den Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei der Krankenkasse telefonisch anfordern. Dieser wird dann nach Hause geschickt.

Rechtsgrundlagen

Im SGB XI § 14 ist der Begriff der Pflegebedürftigkeit definiert. Der Originalgesetzestext ist abrufbar unter www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/14.html .

Pflegebedürftig sind demnach Personen, deren Selbstständigkeit durch körperliche, geistige und seelische Beeinträchtigungen für mindestens sechs Monate eingeschränkt ist.

Pflegebedürftigkeit feststellen

Innerhalb von fünf Wochen wird ein Termin für ein Gutachten durch den MDK vereinbart. Auf diesen Termin sollten Sie sich gut vorbereiten und alle relevanten Unterlagen wie einen Medikamentenplan, Berichte, Gutachten bzw. Bescheide anderer Sozialleistungsträger und ärztliche Unterlagen vorliegen haben.

Tipp

Von Vorteil sind auch Pflegetagebücher, in denen genau dokumentiert ist, in welchen Bereichen und in welchem Zeitumfang täglich Unterstützung benötigt wird.

Der Gutachter beurteilt die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen

  • Mobilität: Kann sich die Person ohne Unterstützung von anderen selbstständig fortbewegen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich die Person in ihrem näheren Umfeld zurechtfinden oder zielgerichtete Handlungen durchführen?
  • Verhaltensweisen und psychische Belastung: Läuft die Person ziellos herum oder zeigt Aggressionen, die sowohl sie selbst als auch für den Pflegenden belasten?
  • Selbstversorgung: Kann die Person selbstständig essen, trinken, sich waschen und anziehen?
  • Umgang mit krankheits- & therapiebedingten Anforderungen: Können ärztlich verordnete Maßnahmen von der Person umgesetzt werden? Wie häufig ist Unterstützung notwendig?
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Kann die Person Kontakte zu Bekannten und Freunden selbstständig aufrechterhalten?

Jeder Bereich wird mit Punkten beurteilt. Mit der Gesamtpunktzahl kann der Gutachter des MDK einen Pflegegrad vorschlagen oder keine Pflegebedürftigkeit feststellen. Auf Basis dieses Gutachtens entscheidet die Krankenkasse anschließend über die Pflegebedürftigkeit und legt den Pflegegrad fest.

Sollten Sie mit dem zugeteilten Pflegegrad nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Einspruch einreichen. Dazu genügt es ein formloses Schreiben bei der Pflegekasse einzureichen.

Ansprechpartner vor Ort

Weiterführende Informationen

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