Wenn die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, übernimmt die Pflegekasse - sofern Pflegegrad 2 vorliegt - für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Kosten einer notwendigen Verhinderungs- oder Ersatzpflege. Dafür steht ein bestimmter Jahresbetrag zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige vor der erstmaligen Verhinderung bereits sechs Monate zu Hause gepflegt wurde. Die Ersatzpflege können professionelle Dienstleister aber auch andere Pflegepersonen (zum Beispiel Nachbarn) durchführen. Sie kann in der Regel dort erbracht werden, wo sich der Pflegebedürftige gerade aufhält, zum Beispiel zu Hause, bei Verwandten, in einer Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung. Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
Für die Kategorie "Verhinderungspflege" haben sich im Portal folgende Dienstleister registriert:
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90762 Fürth
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