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Vorsorgevollmacht: Wissenswertes

Vorsorgevollmacht: Wissenswertes

Vorsorgevollmacht: Wissenswertes

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie einen Angehörigen oder Bekannten damit, stellvertretend für Sie zu handeln, sollten Sie aufgrund einer geistigen oder psychischen geschäftsunfähig sein. Sie können auch mehrere Angehörige bevollmächtigen, beispielweise Ihre Kinder.

Achten Sie darüber hinaus auch darauf, dass in Ihrer Vorsorgevollmacht festgelegt ist, ab wann diese gültig ist. So können Sie in die Vorsorgevollmacht schreiben, dass diese gültig ist, sobald die Bescheinigung über die Geschäftsunfähigkeit durch einen Arzt vorliegt. Diese Bescheinigung des Arztes wird häufig auch von Behörden in Verbindung mit der Vorsorgevollmacht verlangt.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht?

Sind Sie geschäftsunfähig, wird der von Ihnen erwählte Bevollmächtigte nur für die Bereiche entscheiden können, die Sie ihm in Ihrer Vollmacht zugeschrieben haben. Sie können dabei wählen, ob er nur für bestimmte Bereiche zuständig sein soll, oder fast alles entscheiden darf.

Bereiche, für die Sie einen Angehörigen bevollmächtigen können, sind folgende:

  • Gesundheitssorge, z.B. Wahl eines Pflegedienstes
  • Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, z.B. ob Sie zuhause oder in einem Pflegeheim gepflegt werden sollen
  • Vertretung bei Behörden und Gerichten
  • Vermögenssorge, z.B. Verwaltung des Kontos
  • Post und Fernmeldeverkehr, z.B. Lesen von Post oder E-Mails
  • Todesfall, z.B. Planen der Beerdigung

Geldinstitute halten oft eigene Formulare zur Erstellung von Vorsorgevollmachten für Bankgeschäfte vor. Sprechen Sie ihre Bank darauf an.

Wann sollte ich eine Vorsorgevollmacht schreiben?

Es gibt tatsächlich keinen genauen Zeitpunkt, wann man eine Vorsorgevollmacht schreiben sollte. Wichtig ist, dass Sie noch vollständig geschäftsfähig sind, da die Vollmacht sonst ungültig ist. Die Devise lautet also: so früh wie möglich. Sie können die Bestimmungen auch jederzeit ändern und somit den jeweiligen Gegebenheiten anpassen.

Wie muss ich eine Vorsorgevollmacht schreiben?

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz stellt ein Formular zur Vorsorgevollmacht zur Verfügung. Hierbei müssen Sie nur die passenden Kästchen abhaken. Hier kommen Sie zum Formular.

Sie können die Vollmacht natürlich auch selbst schreiben. Wichtig zu wissen ist nur, dass sie im Grunde ein Vertrag ist. Sie müssen dementsprechend Ort, Datum, Ihrem vollen Namen, Adresse und Geburtsdatum nennen. Außerdem sollte der Bevollmächtigte ebenfalls mit vollem Namen, Adresse und Geburtsdatum erwähnt werden. Anschließend müssen Sie und der Bevollmächtigte die Vollmacht unterschreiben. Eine geänderte Vollmacht ist natürlich immer wieder neu zu unterschreiben.

Aufgaben des Betreuers

Die Aufgaben des Betreuers werden genau vom Betreuungsgericht festgelegt. Dabei geht es nach dem Prinzip so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Mögliche Aufgabenkreise sind Vermögenssorge, Gesundheitssorge und Wohnungsangelegenheiten. Für manche Aufgaben benötigt der Betreuer die Genehmigung des Gerichts – beispielsweise beim Verkauf von Immobilien.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie den Betreuer selbst bestimmen. Die Vorsorgevollmacht sollte bei vorhandener Handlungs- und Geschäftsfähigkeit so lange von einem Vertrauten oder der Person verwahrt werden bis der Bedarfsfall eintritt.

Tipp

Es hält sich hartnäckig das Gerücht, eine Vorsorgevollmacht müsse von einem Notar beglaubigt werden. In den meisten Fällen ist das aber nicht notwendig. Eine Ausnahme: wenn Sie Immobilien oder Unternehmen besitzen, muss das Dokument tatsächlich beglaubigt werden. Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Ratgeber “Patientenverfügung: Wissenswertes”.

Lesetipps

Alberti, Manfred (2015): Vorsorgebuch-Alter – Sterben – Bestattung. Mit hilfreichen Tipps und Checklisten: Neukirchener Verlagsgesellschaft mbH.

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Weiterführende Informationen

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