Patientenverfügung: Wissenswertes
Was ist eine Patientenverfügung?
Viele denken, eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht wären das Gleiche. Es handelt sich aber um zwei unterschiedliche Dokumente, die verschiedene Bereiche abdecken. Während Sie in der Vorsorgevollmacht darüber entscheiden, wer im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit stellvertretend für Sie handeln darf, so regelt die Patientenverfügung ausschließlich medizinische Maßnahmen. Es wird geregelt, welche medizinischen Entscheidungen hinsichtlich Leiden, Krankheit und Sterben getroffen werden sollen, falls man nicht mehr einwilligungsfähig ist. Bei einer Geschäftsunfähigkeit ist man nicht in der Lage eine rechtswirksame Willenserklärung abzugeben, also Rechtsgeschäfte zu tätigen wie z.B. selbstständig Verträge abzuschließen.
Rechtsgrundlage
Die Patientenverfügung ist im BGB §1901a geregelt. Den originalen Gesetzestext finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1901a.html
Was regelt eine Patientenverfügung?
Eine Vorsorgevollmacht alleine ist nur zum Teil ausreichend. Zwar können Sie darin auch über Ihre Gesundheitssorge bestimmen – die hat jedoch mit den medizinischen Maßnahmen, um die es in der Patientenverfügung geht, nicht direkt etwas zu tun. Manchmal sind Patientenverfügungen auch Teil der Vollsorgevollmacht.
In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche Behandlungen und Maßnahmen an Ihnen vorgenommen werden dürfen bzw. zu unterlassen sind, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihr Einverständnis zu geben. Sie können selbst bestimmen, ob Sie beispielsweise an einer Herz-Lungen-Maschine angeschlossen bleiben oder Bluttransfusionen erhalten möchten oder nicht.
Medizinische Notfälle können in jedem Alter auftreten. Dementsprechend sollten sich Menschen allen Altersstufen mit der Patientenverfügung beschäftigen. Sollten Ihre Wünsche sich im Laufe der Zeit ändern, können Sie die Verfügung jederzeit anpassen oder vollständig formlos widerrufen.
Warum brauche ich eine Patientenverfügung?
Sich mit der Patientenverfügung auseinanderzusetzen kann natürlich unangenehm sein. Sie ist allerdings wichtig, um sicherzugehen, dass auch wirklich nach Ihren Wünschen für den Fall von Leiden, Krankheit und Sterben gehandelt wird.
Liegt keine Verfügung vor, muss der Patientenwille ermittelt werden. Dies geschieht durch den Betreuer, der entweder in einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung festgelegt wurde, oder durch einen gerichtlich bestellten Betreuer. Für den Fall, dass schnell eine Entscheidung getroffen werden muss, kann unter gewissen Voraussetzungen der Patientenwille auch durch die Angehörigen ermittelt werden. Der Patientenwille wird nach verschiedenen Gesichtspunkten, z.B. früheren mündlichen Äußerungen oder religiösen Überzeugungen, festgestellt und dementsprechend wird auch gehandelt.
Im oben genannten Paragraphen §1901a des BGB ist jedoch festgelegt, dass die Patientenverfügung nicht verpflichtend ist. Die Entscheidung liegt also komplett bei Ihnen, ob Sie eine Verfügung möchten oder nicht.
Wie schreibe ich meine Patientenverfügung?
Es ist durchaus ratsam, sich zum Schreiben einer Patientenverfügung fachkundige Hilfe zu holen. Beispielsweise durch Ihren Hausarzt, Ihre Krankenkasse oder auch durch einen Notar. Dadurch vermeiden Sie eventuelle ungenaue oder falsche Formulierungen.
Die Patientenverfügung ist gültig, wenn Sie
- beim Erstellen volljährig sind
- einwilligungsfähig sind
- geschäftsfähig sind (Ausnahmen gibt es unter gewissen Voraussetzungen bei eingeschränkter Geschäftsfähigkeit wie z. B. bei Demenz im Anfangsstadium)
- die Verfügung mit Ihrem Namen, dem Datum und Ihrer Unterschrift unterschreiben
Außerdem ist es ratsam, eine Beschreibung Ihrer Wertevorstellung mitbeizulegen. Sollte eine Situation auftreten, die nicht explizit in der Verfügung geregelt ist, können Ärzte und Betreuer trotzdem in Ihrem Sinn handeln.
Tipp
Bei der Anfertigung Ihrer Patientenverfügung ist es sehr ratsam, dass Sie sich einen ärztlichen Rat zu verschiedenen Behandlungsoptionen einholen. Mit der Unterstützung Ihres Arztes können Sie die Folgen einer Entscheidung besser einschätzen. Auf dieser Grundlage können Sie eine sichere Entscheidung treffen.
Wie bewahre ich die Patientenverfügung am besten auf?
Im Notfall sollte die Verfügung schnell zur Hand sein. Es ist daher ratsam, einen kleinen Zettel mit dem Aufenthaltsort der Verfügung im Geldbeutel zu tragen. Zudem sollten auch Angehörige, Vertraute oder Bevollmächtigte wissen, wo die Verfügung zu finden ist und nach Möglichkeit eine Kopie davon erhalten.
Bei Ihrem Hausarzt oder einem Notar können Sie die Patientenverfügung zur Absicherung ebenfalls hinterlegen. Bei einem Krankenhausaufenthalt sollte die Patientenverfügung als Kopie oder im Original mitgebracht werden. Auf der Station kann dann eine Kopie in die Krankenakte eingefügt werden.
Lesen Sie hier auch unseren Ratgeber zur Vorsorgevollmacht.
Ansprechpartner vor Ort
- Allgemeine Soziale Beratung
- Beratungsstelle des Sozialverband VdK Bayern
- Betreuungsbehörde Landkreis
- Betreuungsverein Caritasverband
- Betreuungsverein des Diakonischen Werkes
- Gesundheitsamt
- Hausärzte
- Notar
- Pflegeberatung der Kranken- und Pflegekassen
- Seniorenbeauftragte
- Sozialamt
- Sozialdienste der Kliniken
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema:
https://www.justiz.bayern.de/service/broschueren/
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/ges...
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html