Vorsorgevollmacht: Wissenswertes
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Sie rechtlich zu vertreten, wenn Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit, Unfall oder nachlassender geistiger Kräfte nicht mehr selbst regeln können.
Die bevollmächtigte Person kann dann in den von Ihnen festgelegten Bereichen für Sie handeln. Sie bestimmen selbst, wem Sie die Vollmacht erteilen und welche Aufgaben die Person übernehmen darf.
Eine Vorsorgevollmacht kann helfen, eine rechtliche Betreuung zu vermeiden. Sie sollte sorgfältig erstellt werden, da die bevollmächtigte Person weitreichende Entscheidungen treffen kann.
Was regelt eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, in welchen persönlichen und finanziellen Angelegenheiten die bevollmächtigte Person für Sie handeln darf. Dazu können insbesondere folgende Bereiche gehören:
- Gesundheit und Pflege, z. B. die Organisation von Pflege und Unterstützung
- Aufenthalt und Wohnen, z. B. die Entscheidung über die Wohnform
- Vermögensangelegenheiten, z. B. die Verwaltung von Konten
- Behörden, Versicherungen und andere Stellen
- Post und Kommunikation
Welche Aufgaben die bevollmächtigte Person übernehmen darf, bestimmen Sie selbst. Für bestimmte Angelegenheiten sind besondere Formulierungen in der Vollmacht erforderlich.
Für Bankgeschäfte kann es sinnvoll sein, zusätzlich die von Ihrer Bank oder Sparkasse angebotene Konto- oder Depotvollmacht zu verwenden. Sprechen Sie Ihre Bank darauf an.
Wann sollte ich eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Eine Vorsorgevollmacht sollten Sie möglichst frühzeitig erstellen – unabhängig von Ihrem Alter und Gesundheitszustand. Denn ein Unfall oder eine plötzlich auftretende Erkrankung kann dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst regeln können. Wenn Sie für diesen Fall eine Vertrauensperson bevollmächtigen möchten, ist es sinnvoll, die Vollmacht zu erstellen, solange Sie selbstbestimmt über Ihre Angelegenheiten entscheiden können.
Überprüfen Sie die Vorsorgevollmacht außerdem regelmäßig und passen Sie sie an, wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse oder Ihre Wünsche ändern.
Wie muss ich eine Vorsorgevollmacht schreiben?
Eine Vorsorgevollmacht sollte schriftlich erstellt werden. Sie können dafür ein Formular oder einen Vordruck verwenden oder die Vollmacht selbst formulieren. Wichtig ist, dass daraus eindeutig hervorgeht, wer bevollmächtigt wird und für welche Angelegenheiten die Person Sie vertreten darf. Die Vollmacht sollte mit Ort und Datum versehen und von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden. Eine Unterschrift der bevollmächtigten Person ist für die Wirksamkeit der Vollmacht nicht erforderlich.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte gelten besondere Formvorschriften. In diesen Fällen kann eine öffentliche Beglaubigung oder eine notarielle Beurkundung erforderlich sein. Dies kann insbesondere bei bestimmten Grundstücks- oder Immobiliengeschäften eine Rolle spielen. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich hierzu rechtlich beraten. Eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht finden Sie beim Bayerischen Justizministerium.
Welche Aufgaben hat ein rechtlicher Betreuer?
Wenn eine Person ihre Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr selbst regeln kann und keine ausreichende Vorsorgevollmacht vorliegt, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten. Ein rechtlicher Betreuer unterstützt oder vertritt die betroffene Person in den vom Gericht festgelegten Aufgabenbereichen. Dazu können zum Beispiel die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten oder die Vertretung gegenüber Behörden gehören. Eine Vorsorgevollmacht kann eine rechtliche Betreuung in den Bereichen vermeiden, die von der Vollmacht umfasst sind. Wer keine Vorsorgevollmacht erteilen möchte, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht im Fall einer notwendigen Betreuung möglichst berücksichtigen soll.
Tipp
Eine Vorsorgevollmacht muss in den meisten Fällen nicht notariell beurkundet oder öffentlich beglaubigt werden. Für bestimmte Rechtsgeschäfte gelten jedoch besondere Formvorschriften. Das kann insbesondere bei bestimmten Grundstücks- oder Immobiliengeschäften eine Rolle spielen. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung ergänzen sich. Während Sie mit der Vorsorgevollmacht eine Person bestimmen, die Sie rechtlich vertreten darf, halten Sie in einer Patientenverfügung Ihre Wünsche für medizinische Behandlungen fest.
Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Ratgeber “Patientenverfügung: Wissenswertes”.
Ansprechpartner vor Ort
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/...
https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/08775733441
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/ges...
https://www.justiz.bayern.de/service/broschueren/
https://www.aok.de/pk/dokumente-vollmachten-patientenrechte/vorsorgevollmacht/
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Se...



