Was ist ein Versorgungsplan?
Der Versorgungsplan
Der Versorgungsplan ist eine schriftliche Zusammenfassung eines Beratungsgesprächs zum Umfang des pflegerischen Hilfsbedarfs, der Behandlungspflege, Heilmittel, Hilfsmittel oder Rehabilitationsmaßnahmen.
Er kann einen Teil des Entlassungsprozedere eines Krankenhauses darstellen. Wird eine Person zu Hause versorgt, kann sowohl ein ambulanter Pflegedienst als auch der Hausarzt einen Versorgungsplan erstellen.
Wesentliche Inhalte eines Versorgungsplanes können sein:
- Stammdaten: Angaben zur Person, Angehörigen, Betreuer, Bevollmächtigten und Pflegegrad
- Individueller Hilfe- und Unterstützungsbedarf
- Zielvereinbarung
- Maßnahmen mit Empfehlung zur Umsetzung
- Hinweise zur Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen
Hat der Versorgungsplan das Ziel einen nahtlosen Übergang vom Krankenhaus zur Rehabilitation oder Pflege zu ermöglichen, gilt § 112 SGB V Abs. 2 (zweiseitige Verträge und Rahmenbedingungen über Krankenhausbehandlungen). Weitere Informationen erhalten Sie beim Sozialdienst im Krankenhaus.
Lesen Sie hier mehr darüber, wie Sie einen Pflegegrad beantragen können.
Ansprechpartner vor Ort
- Ambulante Pflegedienste
- Hausärzte
- Pflegeberater der Krankenkasse
- Sozialdienst im Krankenhaus
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema: