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Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige Menschen werden in der Kurzzeitpflege für einen befristeten Zeitraum in einer vollstationären Pflegeeinrichtung aufgenommen. Auf diese Weise kann zum Beispiel ein Übergang nach einem Krankenhausaufenthalt geregelt werden. Wenn beispielsweise der pflegende Angehörige vorübergehend nicht weiterpflegen kann aufgrund von Urlaub, Erkrankung oder Ähnlichem, spricht man von Verhinderungspflege. Die Leistungen der Pflegeversicherung stehen allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung.
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