Pflegebedürftige Menschen werden in der Kurzzeitpflege für einen befristeten Zeitraum in einer vollstationären Pflegeeinrichtung aufgenommen. Auf diese Weise kann zum Beispiel ein Übergang nach einem Krankenhausaufenthalt geregelt werden. Wenn beispielsweise der pflegende Angehörige vorübergehend nicht weiterpflegen kann aufgrund von Urlaub, Erkrankung oder Ähnlichem, spricht man von Verhinderungspflege. Die Leistungen der Pflegeversicherung stehen allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung.
Für die Kategorie "Kurzzeitpflege" haben sich im Portal folgende Dienstleister registriert:
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Am Gemeindeholz 17
90556 Cadolzburg
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Nürnberger Straße 37
90579 Langenzenn
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Büchenbacher Anlage 27
91056 Erlangen
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Eva-Sichermann-Straße 2
91459 Markt Erlbach
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Urphertshofer Str. 3-5
91619 Obernzenn
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Spitalplatz 2
97215 Uffenheim
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Spitalgasse 3
91438 Bad Windsheim
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Neumühlenweg 7
91438 Bad Windsheim
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Hans Böckler-Straße 2
91413 Neustadt a. d. Aisch
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Erkenbrechtallee 20
91438 Bad Windsheim
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Schlossstraße 7
91443 Scheinfeld
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